Beratungsablauf
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die regulären Ablaufstrukturen einer Beratung. Da jeder Mandant individuell betreut wird, kann der Ablauf der Beratung entsprechend variieren.
Der potentielle Mandant nimmt in der Regel telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Beraterin auf.
Im Zuge der Kontaktaufnahme wird der Beratungsbedarf kurz umrissen und ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart.
Ggf. wird der potentielle Mandant gebeten, eine Auswahl an Unterlagen zum Vorgespräch mitzubringen.
Das Vorgespräch ist kostenlos und dient dem persönlichen Kennenlernen von potentiellem Mandant und Beraterin.
Ziel des Vorgespräches ist die Erläuterung der Erwartungen an die Beratung durch den potentiellen Mandanten, die gemeinsame Erörterung des Beratungsbedarfs und die Abstimmung des möglichen Beratungsablaufes.
Nach dem Vorgespräch erhält der potentielle Mandant neben einem Beratungsangebot, einen Beratungsvertragsentwurf, einen auf die Beraterin ausgestellten Vollmachtentwurf, sowie eine Liste mit den Unterlagen, die zur Durchführung der Beratung erforderlich sind.
Stimmt der potentielle Mandant dem Beratungsangebot zu, sendet er dieses unterzeichnet an die Beraterin zurück.
Nach Ausfertigung des Beratungsvertrages und der Vollmacht, werden diese im Rahmen eines folgenden Beratungsgespräches besprochen und unterzeichnet.
Nachdem der Beratungsauftrag erteilt wurde, wird die weitere Vorgehensweise detailliert abgestimmt und der Mandant überreicht seine, für die Umsetzung des Beratungsauftrages erforderlichen Unterlagen.
Die Beraterin nimmt die Beratungstätigkeit auf und setzt die definierten Beratungsziele bis zu deren Erreichung um.
Im Verlauf der Beratung informiert die Beraterin regelmäßig über den aktuellen Projektstand. Der Mandant hat darüber hinaus auch jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Projektstand zu erfragen und in sämtliche - durch die Beraterin erarbeiteten Unterlagen - Einsicht zu nehmen.
Weitere Informationen über die Inhalte der Beratung erhalten Sie unter Beratungsinhalte.
Am Ende jeden Beratungsauftrages steht ein Abschlussgespräch. Im Rahmen dessen werden die Ergebnisse der Beratung zusammengefasst.
Der Mandant hat in diesem Gespräch die Möglichkeit, offene Fragen zu erörtern oder möglichen zusätzlichen Beratungsbedarf zu besprechen.